Gesetze / Estrichlegermeisterverordnung
EstrMstrV§ 5 Meisterprüfungsprojekt
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/5#abs-1 (1) Der Prüfling hat ein Meisterprüfungsprojekt durchzuführen, das einem Kundenauftrag entspricht. Das Meisterprüfungsprojekt besteht aus Planungsarbeiten, Durchführungsarbeiten, Kontroll- und Dokumentationsarbeiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/5#abs-2 (2) Als Meisterprüfungsprojekt sind folgende Arbeiten auszuführen:
Die Planung nach Satz 1 Nummer 1 muss die Dämmung für eine Fläche und ein Bodenablauf mit Gefälle enthalten und ist für folgende Beläge vorzunehmen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/5#abs-3 (3) Die Anforderungen an das jeweilige Meisterprüfungsprojekt werden nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung festgelegt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/5#abs-4 (4) Für die Bearbeitung des Meisterprüfungsprojekts stehen dem Prüfling fünf Arbeitstage für die Planungsarbeiten, Durchführungsarbeiten und Kontroll- und Dokumentationsarbeiten zur Verfügung. Zusätzlich kann der Prüfungsausschuss auf der Grundlage des Umsetzungskonzeptes weitere Tage für Trocknungszeiten gewähren.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/EstrMstrV%202026/5#abs-5 (5) Für die Bewertung des Meisterprüfungsprojekts werden die einzelnen Bestandteile wie folgt gewichtet: